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Document C2012/325/06

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/40/12 — MEDIA 2007 — Öffentlichkeitsarbeit/Marktzugang

ABl. C 325 vom 26.10.2012, p. 15–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 325/15


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/40/12

MEDIA 2007 — Öffentlichkeitsarbeit/Marktzugang

2012/C 325/06

1.   Ziele und Beschreibung

Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).

Zu den Zielen des oben genannten Ratsbeschlusses gehören:

Erleichterung und Förderung der Verbreitung von europäischen audiovisuellen und kinematografischen Werken sowie der Öffentlichkeitsarbeit dafür im Rahmen von kommerziellen Veranstaltungen, Fachmärkten und Audiovisions-Festivals europa- und weltweit, soweit diese Veranstaltungen eine wichtige Rolle bei der Öffentlichkeitsarbeit für europäische Werke und bei der Vernetzung der Fachkreise spielen können;

Ermutigung der europäischen Akteure zur Vernetzung durch Unterstützung gemeinsamer Aktionen auf dem europäischen und internationalen Markt durch öffentliche oder private nationale Einrichtungen für Öffentlichkeitsarbeit.

2.   Förderfähige Antragsteller

Diese Aufforderung richtet sich an europäische Einrichtungen, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), in der Schweiz und Kroatien eingetragen sind und von Staatsangehörigen dieser Länder kontrolliert werden.

Bosnien und Herzegowina (unter der Voraussetzung, dass der Verhandlungsprozess abgeschlossen ist und das Land offiziell zum Teilnehmerland des Programms MEDIA erklärt wird).

3.   Förderfähige Maßnahmen

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf Aktionen und Aktivitäten, die in den und außerhalb der am MEDIA-Programm teilnehmenden Länder stattfinden.

Unterstützt werden Aktionen mit den folgenden Zielen:

Verbesserung der Verbreitung europäischer audiovisueller Werke durch die Sicherstellung eines Zugangs zu europäischen und internationalen Fachmärkten für den europäischen audiovisuellen Sektor;

Unterstützung gemeinsamer Aktionen nationaler Einrichtungen zur Förderung von Filmen und audiovisuellen Programmen;

Förderung der Schaffung einer Wirtschaftspartnerschaft zwischen Ländern und Fachkräften innerhalb und außerhalb des MEDIA-Programms und Beitrag zur Verbesserung der beiderseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses.

Die Höchstdauer der Projekte beträgt 12 Monate.

Die Aktivitäten dürfen frühestens am 1. Juni 2013 beginnen und müssen spätestens am 31. Dezember 2014 enden.

4.   Vergabekriterien

Die förderfähigen Anträge/Projekte werden nach folgenden Kriterien mit maximal 100 Punkten bewertet:

Europäische Dimension der Aktion

30 Punkte

Auswirkungen auf die Förderung und Verbreitung europäischer audiovisueller Werke

30 Punkte

Qualität und Kostenwirksamkeit des vorgelegten Aktionsplans

25 Punkte

Innovative Aspekte der Aktion

5 Punkte

Förderung audiovisueller Werke aus europäischen Ländern mit geringer audiovisueller Produktionskapazität

10 Punkte

5.   Mittelausstattung

Die geschätzten Gesamtmittel für die Kofinanzierung von Projekten belaufen sich auf 3 000 000 EUR.

Die Finanzhilfe ist auf maximal 50 % der Gesamtkosten der Aktion begrenzt.

Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuteilen.

6.   Einreichungsfrist

Abgabetermine für die Einreichung der Anträge:

14. Dezember 2012 für Aktivitäten, die zwischen dem 1. Juni 2013 und dem 31. Dezember 2013 beginnen;

3. Juni 2013 für jährliche Aktivitäten, die 2014 stattfinden, und für Aktivitäten, die zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Mai 2014 beginnen.

Die Anträge müssen unter folgender Anschrift eingereicht werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

Unit Programme MEDIA — P8

Call for Proposals EACEA/40/12 Promotion/Access to Markets

BOUR 3/30

Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Es werden nur Anträge akzeptiert, die auf dem entsprechenden ordnungsgemäß ausgefüllten, datierten und vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Organisation unterzeichneten Vordruck eingereicht werden.

Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.   Vollständige Informationen

Die Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare können auf der folgenden Webseite abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/culture/media/programme/promo/markt/forms/index_en.htm

Die Anträge müssen auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden und alle gewünschten Anhänge und Informationen enthalten.


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