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Document 32023R0894R(03)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/894 der Kommission vom 4. April 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Meldebögen zur Übermittlung für die Aufsicht erforderlicher Informationen durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen an ihre Aufsichtsbehörde und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 (ABl. L 120 vom 5.5.2023)

C/2024/3073

OJ L, 2024/90280, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/894/corrigendum/2024-05-03/oj (DE, NL)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/894/corrigendum/2024-05-03/oj

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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2023/894

3.5.2024

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/894 der Kommission vom 4. April 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Meldebögen zur Übermittlung für die Aufsicht erforderlicher Informationen durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen an ihre Aufsichtsbehörde und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450

( Amtsblatt der Europäischen Union L 120 vom 5. Mai 2023 )

Seite 10, Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f Ziffern i und ii:

Anstatt:

„i)

Die Summe der verdienten Prämien für eigenständige Cyber-Strategien und Strategien mit Cyber-Zusatz, bei denen nur die geschätzten verdienten Prämien für das Cyberrisiko zu berücksichtigen sind, beträgt mehr als 5 % des gesamten Nichtlebensgeschäfts des Unternehmens oder mehr als 5 Mio. EUR;

ii)

die Zahl der Strategien mit Deckung von Cyberrisiken macht mehr als 3 % der Gesamtzahl der Strategien des Nichtlebensversicherungsgeschäfts aus;“

muss es heißen:

„i)

Die Summe der verdienten Prämien für eigenständige Cyber-Versicherungspolicen und Versicherungspolicen mit Cyber-Zusatz, bei denen nur die geschätzten verdienten Prämien für das Cyberrisiko zu berücksichtigen sind, beträgt mehr als 5 % des gesamten Nichtlebensversicherungsgeschäfts des Unternehmens oder mehr als 5 Mio. EUR;

ii)

die Zahl der Versicherungspolicen mit Deckung von Cyberrisiken macht mehr als 3 % der Gesamtzahl der Versicherungspolicen des Nichtlebensversicherungsgeschäfts aus;“.

Seite 127, Anhang I Meldebogen S.14.01.01 Teil „Portfolio“, Tabelle Spalte 7 Reihe 1:

Anstatt:

Anzahl der versicherten Verträge am Jahresende

muss es heißen:

Anzahl der Versicherten am Jahresende “.

Seite 128, Anhang I Meldebogen S.14.02.01 Tabelle Spalten 13 und 14 Reihe 2:

Anstatt:

Anzahl der versicherten Verträge am Jahresende

muss es heißen:

Anzahl der Versicherten am Jahresende “.

Seite 680, Anhang II Abschnitt S.06.03 Tabelle Reihe C0030 Spalte „Hinweise“ Absatz 1 Buchstaben B und C:

Anstatt:

„B – Kaufoptionen

C – Verkaufsoptionen“

muss es heißen:

„B – Kaufoptionsscheine“

C – Verkaufsoptionsscheine“.

Seite 732, Anhang II Abschnitt S.14.01 Tabelle Reihe C0054 Spalte „Element“:

Anstatt:

„Anzahl der versicherten Verträge am Jahresende“

muss es heißen:

„Anzahl der Versicherten am Jahresende“.

Seite 737, Anhang II Abschnitt S.14.01 Tabelle Reihe C0130 Spalte „Hinweise“ Nummern 1 und 2:

Anstatt:

„1 — Noch im Angebot

2 — Weitergeführt“

muss es heißen:

„1 — Noch im Neuangebot enthalten

2 — Nicht mehr im Neuangebot enthalten“.

Seite 740, Anhang II Abschnitt S.14.02 Tabelle Reihe C0130 Spalte „Element“:

Anstatt:

„Anzahl der versicherten Verträge am Jahresende“

muss es heißen:

„Anzahl der Versicherten am Jahresende“.

Seite 740, Anhang II Abschnitt S.14.03, Allgemeine Bemerkungen, Absatz 5:

Anstatt:

„Für den Meldebogen gilt ein Schwellenwert, der sich auf Folgendes stützt:

Die Summe der verdienten Prämien für eigenständige Cyber-Strategien und Strategien mit Cyber-Zusatz (bei denen nur die (geschätzten) verdienten Prämien für das Cyberrisiko zu berücksichtigen sind) beträgt mehr als 5 % des gesamten Nichtlebensgeschäfts des Unternehmens oder mehr als 5 Mio. EUR

oder

die Zahl der Strategien mit Cyber-Deckung (d. h. eigenständige Cyber- und/oder Cyber-Zusatz-Strategien) macht mehr als 3 % der gesamten Strategien des Nichtlebensversicherungsgeschäfts aus.“

muss es heißen:

„Für den Meldebogen gilt ein Schwellenwert, der sich auf Folgendes stützt:

Die Summe der verdienten Prämien für eigenständige Cyber-Versicherungspolicen und Versicherungspolicen mit Cyber-Zusatz (bei denen nur die (geschätzten) verdienten Prämien für das Cyberrisiko zu berücksichtigen sind) beträgt mehr als 5 % des gesamten Nichtlebensversicherungsgeschäfts des Unternehmens oder mehr als 5 Mio. EUR

oder

die Zahl der Versicherungspolicen mit Cyber-Deckung (d. h. eigenständige Cyber- und/oder Cyber-Zusatz-Versicherungspolicen) macht mehr als 3 % der gesamten Versicherungspolicen des Nichtlebensversicherungsgeschäfts aus.“

Seite 1202, Anhang III Abschnitt S.06.03 Tabelle Reihe C0030 Spalte „Hinweise“ Absatz 1 Buchstaben B und C:

Anstatt:

„B – Kaufoptionen

C – Verkaufsoptionen“

muss es heißen:

„B – Kaufoptionsscheine“

C – Verkaufsoptionsscheine“.

Seite 1583, Anhang IV Tabelle Reihe B Spalte 2:

Anstatt:

„Kaufoptionen“

muss es heißen:

„Kaufoptionsscheine“.

Seite 1583, Anhang IV Tabelle Reihe C Spalte 2:

Anstatt:

„Verkaufsoptionen“

muss es heißen:

„Verkaufsoptionsscheine“.

Seite 1586, Anhang V Tabelle Spalte B Reihe 2:

Anstatt:

„Kaufoptionen“

muss es heißen:

„Kaufoptionsscheine“.

Seite 1586, Anhang V Tabelle Spalte C Reihe 2:

Anstatt:

„Verkaufsoptionen“

muss es heißen:

„Verkaufsoptionsscheine“.

Seite 1586, Anhang V Tabelle Spalten B und C Reihe 10:

Anstatt:

„Bezugsrechte“

muss es heißen:

„Optionsscheine“.

Seite 1594, Anhang VI Tabelle Reihe B Spalte 2:

Anstatt:

Kaufoptionen

muss es heißen:

Kaufoptionsscheine “.

Seite 1594, Anhang VI Tabelle Reihe B Spalte 3:

Anstatt:

Käufer der Kaufoption

muss es heißen:

Käufer des Kaufoptionsscheins “.

Seite 1594, Anhang VI Tabelle Reihen B1, B2, B3, B4, B5, B6, B7, B8, B9 Spalte 3:

Anstatt:

„Kaufoptionen“

muss es heißen:

„Kaufoptionsscheine“.

Seite 1594, Anhang VI Tabelle Reihe B4 Spalte 2:

Anstatt:

„Bezugsrechte“

muss es heißen:

„Optionsscheine“.

Seite 1594, Anhang VI Tabelle Reihe C Spalte 2:

Anstatt:

Verkaufsoptionen

muss es heißen:

Verkaufsoptionsscheine “.

Seite 1594, Anhang VI Tabelle Reihe C Spalte 3:

Anstatt:

Käufer der Verkaufsoption

muss es heißen:

Käufer des Verkaufsoptionsscheins “.

Seite 1594, Anhang VI Tabelle Reihen C1, C2, C3 Spalte 3:

Anstatt:

„Verkaufsoptionen“

muss es heißen:

„Verkaufsoptionsscheine“.

Seite 1595, Anhang VI Tabelle Reihe C4 Spalte 2:

Anstatt:

„Bezugsrechte“

muss es heißen:

„Optionsscheine“.

Seite 1595, Anhang VI Tabelle Reihen C4, C5, C6, C7, C8, C9 Spalte 3:

Anstatt:

„Verkaufsoptionen“

muss es heißen:

„Verkaufsoptionsscheine“.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/894/corrigendum/2024-05-03/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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