12006E/APP/01

Änderungen des Primärrechts aufgrund des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union - I. Vertrag über die Europäische Union

Amtsblatt Nr. C 321 E vom 29/12/2006 S. 0327 - 0327


ÄNDERUNGEN DES PRIMÄRRECHTS AUFGRUND DES BEITRITTS DER REPUBLIK BULGARIEN UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION

Nach Inkrafttreten des Vertrags über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union werden die folgenden Artikel wie nachstehend angegeben geändert.

I. VERTRAG ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION

1. Artikel 23 Absatz 2 Unterabsatz 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:

"Beschlüsse kommen mit einer Mindestzahl von 255 Stimmen zustande, welche die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder umfassen."

2. In Artikel 34 Absatz 3 Satz 1 erhält der letzte Satzteil folgende Fassung:

"Beschlüsse kommen mit einer Mindestzahl von 255 Stimmen zustande, welche die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder umfassen."

3. Artikel 53 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"Nach den Beitrittsverträgen ist der Wortlaut dieses Vertrags auch in bulgarischer, estnischer, finnischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer und ungarischer Sprache verbindlich."

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